Eigenmietwert-Abschaffung sorgt für Diskussionen

Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts sorgt für intensive Debatten. Während einige Hausbesitzer profitieren, könnte es für andere zu einer höheren Steuerlast kommen. Wer gehört zu den Gewinnern, wer zu den Verlierern? Und welche Auswirkungen hat die Reform auf den Immobilienmarkt?

Eigenmietwert: Was ändert sich?

Bisher müssen Eigenheimbesitzer den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern – ein fiktiver Betrag, der sich daran orientiert, was die Liegenschaft auf dem Mietmarkt einbringen würde. Im Gegenzug sind Abzüge für Hypothekarzinsen und Renovationen möglich.

Die geplante Reform sieht vor, den Eigenmietwert abzuschaffen und gleichzeitig die Abzugsfähigkeit dieser Kosten zu streichen. Das bedeutet: Eigentümer würden weniger Einkommen versteuern, hätten aber auch keine Möglichkeit mehr, Hypothekarzinsen oder Unterhaltskosten steuerlich geltend zu machen.

Gewinner der Reform: Rentner und schuldenfreie Eigentümer

Besonders ältere Eigentümer mit einer abbezahlten und gut unterhaltenen Liegenschaft profitieren von der Abschaffung des Eigenmietwerts. Ohne steuerpflichtiges fiktives Einkommen sinkt ihre Steuerlast deutlich.

Auch Familien, die nur noch eine geringe Hypothek auf ihrer Liegenschaft haben, können sich auf eine Steuerersparnis einstellen. Je nach Kanton und finanzieller Situation kann dies mehrere Tausend Franken pro Jahr ausmachen.

Wer verliert? Familien mit hoher Belehnung und Sanierungsbedarf

Nicht alle profitieren von der Reform. Besonders betroffen sind jüngere Käufer, die ihre Liegenschaft stark über eine Hypothek finanziert haben. Da Hypothekarzinsen nicht mehr abgezogen werden können, könnte sich ihre Steuerlast erhöhen.

Auch Eigentümer, die in den nächsten Jahren grössere Renovationen planen, sind potenzielle Verlierer der Reform. Wer bisher hohe Investitionen für energetische Sanierungen geltend machte, kann dies in Zukunft nicht mehr tun. Für ältere Liegenschaften mit Sanierungsbedarf bedeutet das tendenziell eine steuerliche Mehrbelastung.

Zusätzlich könnten Zweitwohnungsbesitzer unter Druck geraten. Da viele Kantone die Steuerausfälle kompensieren müssen, könnte eine neue Zweitwohnungssteuer eingeführt werden.

Hypothekarzinsen und Belehnung: Wie sie die Steuerbelastung beeinflussen

Die Auswirkungen der Reform hängen stark von der Höhe der Hypothek und dem Zinsniveau ab.
📉 Tiefe Hypotheken, niedrige Zinsen: Wer eine Liegenschaft mit nur 60 % Hypothek bei 1 % Zins finanziert, kann jährlich mehrere Tausend Franken sparen.
📈 Höhere Zinsen, höhere Belehnung: Steigt der Hypothekarzins auf 2,5 % und liegt die Belehnung bei 70 %, kann sich die Steuerersparnis in eine zusätzliche Steuerbelastung umkehren.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Kurzfristig könnte der Wegfall des Eigenmietwerts die Nachfrage nach Wohneigentum ankurbeln, was zu leicht steigenden Preisen führt. Besonders neuwertige Eigentumswohnungen in städtischen Gebieten könnten überdurchschnittlich an Wert gewinnen.

Anders sieht es bei sanierungsbedürftigen Liegenschaften aus. Da Unterhaltskosten nicht mehr steuerlich absetzbar sind, verlieren diese an Attraktivität. Langfristig könnten ihre Marktwerte sinken.

Wie geht es weiter?

Das Parlament hat der Reform zugestimmt, doch das letzte Wort hat die Stimmbevölkerung. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist eine Abstimmung zwingend erforderlich. Ein definitiver Systemwechsel ist frühestens 2027 zu erwarten.

Bis dahin bleibt Eigenheimbesitzern Zeit, sich mit den möglichen Folgen auseinanderzusetzen und ihre Finanzierung entsprechend zu planen. Wer grössere Renovationen plant oder eine neue Hypothek aufnimmt, sollte die Entwicklung genau im Auge behalten.