Freiheit auf dem Balkon? Dies ist gestattet - und das nicht.

Ein Balkon bietet ein kleines Stück Freiheit im Alltag. Ob zur Erholung, zum Gärtnern oder für gesellige Abende – die Nutzungsmöglichkeiten sind vielfältig. Dennoch gilt es, einige Regeln zu beachten, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten. Hier sind zwölf wichtige Punkte, die Sie als Wohnungseigentümer oder Mieter berücksichtigen sollten.

Blumenkisten: Ein bunter Blickfang
Erlaubt, aber mit Einschränkungen
Blumenkisten verschönern jeden Balkon. Sie dürfen diese an der Innenseite des Balkongeländers anbringen, ohne dass jemand dies verbieten kann. Aussen angebrachte Blumenkisten sind hingegen nur erlaubt, wenn dies die Hausordnung oder das Reglement nicht ausdrücklich untersagt.

Aufenthalt im Freien: Geniessen mit Rücksicht
Beobachten ja, belästigen nein
Es steht Ihnen frei, die Umgebung von Ihrem Balkon aus zu betrachten. Achten Sie jedoch darauf, Ihre Nachbarn nicht zu belästigen. Ein freundliches Grüssen fördert ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis, aber das ständige Beobachten kann als störend empfunden werden.

Rauchen auf dem Balkon: Rücksicht nehmen
Möglich, aber massvoll
Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, solange es in einem vernünftigen Rahmen bleibt. Bei übermässigen Rauchbelästigungen sollten Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen und gegebenenfalls eine Lösung finden, um den Hausfrieden zu bewahren.

Grillieren: Genuss mit Grenzen
Holzkohle oder Gasgrill?
Grillieren auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, kann jedoch durch die Hausordnung eingeschränkt sein. Oftmals ist die Nutzung von Holzkohlegrills untersagt, da der Rauch störend sein kann. Ein Gas- oder Elektrogrill ist in solchen Fällen eine gute Alternative.

Balkon als Abstellkammer: Ordnung muss sein
Keine Rumpelkammer
Der Balkon darf nicht als Abstellraum für ausrangierte Gegenstände genutzt werden. Ein unordentlicher Balkon beeinträchtigt das Gesamtbild des Hauses und kann den Vermieter stören. Suchen Sie daher nach alternativen Lagermöglichkeiten.

Wäsche aufhängen: Erlaubt mit Einschränkungen
Mobile Wäscheständer bevorzugt
Das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn es der Mietvertrag oder die Hausordnung untersagt. Fixe Wäscheleinen sind jedoch nicht gestattet. Nutzen Sie mobile Wäscheständer, die auch bei starkem Wind sicher stehen.

Zusammenleben auf dem Balkon – ein Miteinander
Ein Balkon kann eine Oase der Ruhe und Entspannung sein, solange man die Rechte und Pflichten beachtet. Mit Rücksichtnahme und Kommunikation können Konflikte vermieden und ein friedliches Zusammenleben gefördert werden. Nutzen Sie Ihren Balkon verantwortungsbewusst und geniessen Sie die Freiheit, die er Ihnen bietet.