Mieterschäden

Mieterschäden: Wer trägt die Verantwortung?

Mieterschäden sind ein unvermeidlicher Teil des Mietverhältnisses. Dabei ist es wichtig zu wissen, wer letztendlich für welche Art von Schäden verantwortlich ist. In diesem Beitrag werden wir einen kurzen Überblick darüber geben, wer für Mieterschäden aufkommt und wie sich Mieter, Vermieter und Versicherungen in diesen Situationen verhalten.

Unterscheidung zwischen normaler und übermässiger Abnutzung

Ein häufiger Ausgangspunkt für Diskussionen zwischen Vermietern und Mietern ist die Unterscheidung zwischen normaler und übermässiger Abnutzung. Diese Unterscheidung ist von grosser Bedeutung, da sie bestimmt, wer für die Reparatur- oder Ersatzkosten aufkommen muss.

Was Vermieter tragen: Abnutzungserscheinungen

Abnutzungserscheinungen, die durch den üblichen Gebrauch einer Wohnung entstehen, sind Sache des Vermieters. Dies beinhaltet:

  • Reparierte Wandschäden wie Löcher von Nägeln und Dübeln
  • Veränderungen der Wandfarbe hinter Bildern und Möbeln
  • Vergilbte Wandbeläge, vor allem Tapeten
  • Beschädigungen von Geräten (z.B. Herd, Kühlschrank) ohne Verschulden des Mieters

Diese Kosten sind bereits im Mietzins enthalten und werden als Abnutzung deklariert.

Mieterhaftung für verursachte Schäden

Mieter sind verantwortlich für Schäden, die sie selbst verursachen oder die auf übermässige Abnutzung zurückzuführen sind. Hierzu gehören:

  • Kaputte Fenster
  • Haustierbedingte Schäden
  • Brandlöcher, zum Beispiel durch Zigaretten
  • starke Schäden im Parkett

Die Rolle der Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung des Mieters kommt ins Spiel, wenn Schäden fahrlässig oder aufgrund mangelnder Sorgfalt verursacht wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass grob fahrlässig verursachte Schäden, wie z.B. das unbeaufsichtigte Verlassen eines eingeschalteten Herdes, zu Leistungskürzungen führen können.

Schäden, die durch allmähliche Einwirkung entstanden sind, wie beispielsweise intensives Rauchen, sind in der Regel nicht durch die Versicherung abgedeckt.

Lebensdauer beeinflusst die Versicherungsleistung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt nicht immer die gesamten Reparatur- und Ersatzkosten ab. Wenn das Parkett, das beispielsweise eine Lebensdauer von 10 Jahren hat, nach 5 Jahren beschädigt wird, übernimmt die Versicherung nur einen Teil der Renovationskosten.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Schadensfällen an Lebensdauertabellen zu orientieren, um eine bessere Vorstellung von den zu erwartenden Kosten zu bekommen.

Haustiere und ihre Auswirkungen

Schäden durch Haustiere sind oft eine spezielle Herausforderung. In den meisten Fällen werden solche Schäden nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hier kann eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung helfen, die Kosten zu decken.

Fazit

Insgesamt ist die Unterscheidung zwischen Vermieter- und Mieterverantwortung für Schäden von grosser Bedeutung, um ein harmonisches Mietverhältnis zu gewährleisten. Die Privathaftpflichtversicherung spielt eine wichtige Rolle bei der Abdeckung von Schäden, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Unsere Expertise als Immobilienmakler in der Region Ostschweiz steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in allen Belangen bezüglich Ihrer Immobilien zu unterstützen.